Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Sie wird dem Mieter mit dem Mietvertrag oder dem Verlängerungsantrag ausgehändigt. Ein gutes Zusammenleben im Studentenwohnheim ist nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme möglich. In der Hausordnung sind Verhaltensregeln für das Wohnen im Studentenwohnheim zusammengefasst, die einer dem Studium förderlichen Wohnatmosphäre dienen. Jede Form von  Belästigung, Bedrohung oder Gewalt sowohl physisch, psychisch als auch sexuell wird nicht toleriert und führt zu einer sofortigen Kündigung. Das Susanna von Klettenberg Haus ist berechtigt, diese Hausordnung jederzeit zu ergänzen, zu ändern oder aufzuheben.

1.    Mieträume 

1.1 Einzug / Auszug

Beim Einzug erhält jeder Mieter einen Zimmerschlüssel, der gleichzeitig die Haustüre schließt und einen Briefkastenschlüssel.  Anhand der Inventarliste überprüft der Mieter mit einem Beauftragten der Verwaltung den ordnungsgemäßen Zustand des übergebenen Raumes und der Einrichtung; eventuelle Beanstandungen werden eingetragen.

Die Zuweisung der Mieträume erfolgt durch die Geschäftsführung des Hauses. Ein selbständiger Umzug innerhalb des Hauses ist nicht statthaft.

1.2 Zimmer / Wohnungseinrichtung

Das Einbringen von kleineren privaten Möbeln und Teppichen in das eigene WG-Zimmer oder Appartement ist in beschränktem Umfang gestattet, diese müssen spätestens bei Auszug entfernt werden. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, erfolgt eine für den Mieter kostenpflichtige Entfernung durch das Susanna von Klettenberg Haus. Die vom Haus gestellten Einrichtungsgegenstände dürfen nicht entfernt, vertauscht, abgeändert oder abgebaut werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Wände nicht beschädigt werden. Haken, Nägel oder Dübel dürfen nicht in die Wand geschlagen werden. Das Befestigen von Aufklebern und das Bekleben von Wänden, Decken, Türen und Einrichtungsgegenständen etc. ist nicht gestattet.

Das Zimmer / Appartement ist regelmäßig ausreichend durch den Bewohner selbst zu reinigen und zu lüften, auch um Schimmelbefall zu vermeiden (siehe Merkblatt: Richtiges Lüften – Heizen – Möbel platzieren). Insbesondere ist das Fenster regelmäßig innen und außen zu reinigen.

2. Gemeinschaftseinrichtungen

Küche, Dusche, WC und alle anderen gemeinschaftlich benutzten Einrichtungen sind Ihrer pfleglichen Rücksichtnahme besonders empfohlen. Verlassen Sie diese Räume so, wie Sie sie vorzufinden wünschen; nehmen sie Rücksicht auf die Interessen der übrigen Hausbewohner.

2.1 Küchen

Jedem Bewohner stehen in der gemeinsamen Küche ein Fach (eventuell zwei Fächer) für Geschirr und Lebens-mittel und ein Bereich im Kühlschrank zur Verfügung. Sie werden aufgefordert, Ihre Lebensmittel dort und nicht in Ihrem Zimmer aufzubewahren. Dies gilt nicht für Appartements. Die Zubereitung von Mahlzeiten in den WG-Zimmern ist nicht gestattet. Auf Balkonen und Fensterbrettern dürfen Lebensmittel und Essensreste nicht abgestellt werden. Desgleichen keine Töpfe und kein Geschirr. Das Füttern von Tauben ist untersagt.

Die Sauberhaltung der Küche ist Sache der Benutzer. Anweisungen an das Hauspersonal werden ausschließlich durch die Verwaltung erteilt. Die Bewohner einer Wohngruppe können für Ihre Küche und andere Gemeinschaftseinrichtungen – falls erforderlich – eine verbindliche Benutzerordnung beschließen. Die Vorlage einer verbindlichen Benutzerordnung kann auch von der Verwaltung verlangt werden. Wiederholte, insbesondere Nichtbeachtung der Benutzerordnung wird im Sinne des § 4 des Mietvertrages als gemeinschaftswidriges Verhalten gewertet. Die Anschaffung von Putzmaterial wird von den Wohngruppen intern geregelt.

2.2 Wasch- und Trockenmaschinen

Den Bewohnern stehen in einem gesonderten Raum elektrische Wasch- und Trockenmaschinen zur entgeltlichen Benutzung zur Verfügung. Die Gebrauchsanweisungen sind zu beachten. Sie werden gebeten, zum Waschen und Trocknen ausschließlich die hierfür zur Verfügung stehenden Geräte und nicht die Mieträume, Gemeinschaftsflächen oder Flure zu benutzen.

2.3.  Abstellen von Fahrzeugen

Für Autos, Motorräder, Mopeds, Mofas und E-Roller stehen keine Abstellmöglichkeiten zur Verfügung. Das Abstellen von E-Rollern, Autos, Mopeds oder Motorrädern ist im gesamten Bereich des Susanna von Klettenberg Hauses nicht gestattet. 

Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Ständern oder Flächen abzustellen. Das Abstellen auf den Fluren (auch in WGs), in Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Fahrräder durch den Hausmeister entfernt werden. Der Mieter kann aus dem Mietvertrag keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Fahrradabstellplatzes ableiten. 

Pro Mieter/In ist nur ein verkehrstüchtiges Fahrrad auf den dafür vorgesehenen Flächen des SVKH gestattet. Nicht verkehrstüchtige und/oder Fahrräder die in Bereichen abgestellt werden, die dafür nicht vorgesehen sind, werden entsorgt. Fahrräder die an Bäumen und nicht dafür vorgesehenen Geländern befestigt sind, werden ebenfalls entsorgt.

Es besteht kein Anrecht auf eine Einfahrtgenehmigung auf das Gelände der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität oder auf die Möglichkeit, dort zu parken. Es besteht kein Anrecht auf einen Parkausweis. Ausnahmen sind zum Be- und Entladen der Einzugstag (Datum des Mietbeginns, außer Wochenenden und Feiertage) oder der Auszugstag (Datum des Endes des Mietvertrages, außer Wochenenden und Feiertage). Abweichende Termine sind nicht möglich.

3. Gemeinschaftsräume und -flächen

Die Gemeinschaftsräume stehen entsprechend Ihrer Zweckbestimmung und den Anordnungen der Verwaltung zur Verfügung. Für die Durchführung von Feiern und Veranstaltungen ist die Genehmigung der Geschäftsleitung erforderlich. Es besteht im Wohnheim auf allen Verkehrsflächen, Gemeinschaftsräumen und Küchen Rauchverbot.

Gemeinschaftlich genutzte Grundstücks- und Gebäudeflächen sind von privaten Lagergegenständen freizuhalten. Das Susanna von Klettenberg Haus ist berechtigt, vertragswidrig gelagerte oder abgestellte Gegenstände auf Kosten des Eigentümers zu entfernen. Insbesondere gilt dies für Flure, Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Gemeinschaftsflächen in WGs sowie für die Freiflächen des Grundstückes. Sie sind nur ihrem Zweck entsprechend zu nutzen. Sie sind nach der Benutzung in einen Zustand zu versetzen, der einer pfleglichen Behandlung in allgemeinen Verhaltensmaßstäben entspricht. 

Gemeinschaftsräume, Flure und sonstige Räume, dürfen durch den Vermieter oder dessen Bevollmächtigte jederzeit ohne besondere Anmeldung betreten werden. Das Gleiche gilt für Räume, die nicht mitvermietet sind, sondern deren Mitbenutzung lediglich gestattet ist (in WGs bspw. Flure, Sanitäreinrichtungen und Küchen).

In WGs dürfen die Flure nicht zur Lagerung persönlicher Genstände genutzt werden. Das Susanna von Klettenberg Haus ist berechtigt, dort gelagerte Gegenstände auf Kosten des Eigentümers zu entfernen.

4. Außenanlage

Die Grünflächen des Studentenhausgeländes können im Interesse einer ungestörten Studienarbeit für sportliche Zwecke nur bedingt genutzt werden. Das Grillen auf dem Gelände ist verboten.

Das Verunreinigen der Außenanlage, Wege und Gänge ist zu unterlassen. Die Reinigung und die Schneeräumung der Wege erfolgt durch die Hausverwaltung. Diese Arbeiten dürfen nicht behindert werden. Insbesondere dürfen keine Gegenstände die die Wege versperren abgestellt werden.

Das Betreten von Dachflächen über angrenzende Fenster Dachluken und Türen ist ausdrücklich wegen Unfallgefahr untersagt. Außerdem kann die Isolierung beschädigt und das Dach undicht werden, Reparaturen sind schwierig und sehr teuer. Zuwiderhandlungen werden mit weitreichenden Konsequenzen geahndet.

5. Betreten der Mietsache 

Der Mieter gestattet und hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Zimmer auch bei Abwesenheit bei berechtigtem Anlass – in der Regel nach Vorankündigung – durch Beauftragte des Vermieters in den üblichen Zeiten betreten werden kann.

Der Vermieter darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung des Hauses, der Mieträume, zur Abwendung drohender Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden notwendig und zweckmäßig werden, auch ohne Zustimmung des Mieters vornehmen.

Bei Gefahr im Verzug ist das Betreten jederzeit gestattet.

6. Notdienst

Die Inanspruchnahme des Notdienstes ist für Sie kostenpflichtig, wenn die Sicherung auf Grund von Überlastung oder defekten Elektrogeräten rausspringt.

Die Inanspruchnahme des Notdienstes bei Selbstverschulden ist selbst zu zahlen. Es gibt keinen Schlüsselnotdienst.

7. Weitere Regelungen im Haus

7.1 Lärmvermeidung

Lärm und sonstige Störungen im Wohnbereich des Studentenwohnheims – insbesondere in den Küchen, Fluren, Zimmer und Appartements– sind im Hinblick auf Studium und wissenschaftliche Arbeit zu vermeiden. Für Musikübungen, Flurfeste und Festivitäten sind grundsätzlich die entsprechenden Räume (ggf. nach Genehmigung) zu nutzen.

In der Zeit von 13.00 bis 15:00 Uhr und von 22:00 bis 8:00 Uhr ist im eigenen Interesse im Wohnbereich auf unbedingte Ruhe zu achten.

7.2 Abfallentsorgung und Ökologie

Der Müll muss, soweit möglich, aus ökologischen Gründen und aus Gründen der Geringhaltung von Nebenkosten nach Arten getrennt werden (Glas, Papier, „Grüner Punkt“, Restmüll) und zu den dafür vorgesehenen Behältnissen (Mülltonnen) gebracht werden.

Die Bewohner sind im eigenen Interesse zu einem sparsamen Umgang mit Strom und Wasser aufgefordert. Im Winter ist beim Verlassen der Wohneinheit das Fenster zu schließen. Leuchten und elektrische Geräte sind auszuschalten.

7.3 Schäden

Schäden in den Häusern sind zur Vermeidung von Folgeschäden und Gefahren unverzüglich der Verwaltung zu melden.

Bei schuldhafter oder fahrlässiger Verursachung von Schäden durch den Mieter, seiner Besucher oder Gastmieter besteht Ersatzpflicht des Mieters. Für innerhalb einer Wohneinheit (WG) verursachte Schäden, deren Urheber nicht feststellbar sind, können die Kosten anteilig auf alle Bewohner der WG umgelegt werden.

7.4 Besuche

Jeder Bewohner ist für das Verhalten seiner Besucher und Gastmieter gegenüber der Mietergemeinschaft wie gegenüber dem Vermieter persönlich verantwortlich. Insbesondere hat der Mieter darauf zu achten, dass die von der Hausversammlung festgelegten Regelungen von den Besuchern eingehalten werden. Im Übrigen wird auf Ziffer 7.1. der vorliegenden Hausordnung verwiesen.

7.5 Rundfunkbeitrag, An-, Ab- oder Ummeldung

Für die Entrichtung des Rundfunkbeitrags sowie die An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist der Mieter verantwortlich.

7.6 Bauliche und bautechnische Veränderungen

Bauliche und bautechnische Veränderungen sowie Eingriffe in Sicherheits- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Schließsysteme, Gas, Wasser- und Sanitärbereich, Elektronetz, Feuerlöscher, Rauchwarnmelder und Feuerschutzabschlüsse wie z.B. Brandschutztüren) sind nicht zulässig. Das betrifft ebenso Datennetze mit ihren aktiven und passiven Komponenten (z.B. Router) samt allen Anschlussdosen und Verteilern, soweit sie durch das Susanna von Klettenberg Haus selbst oder einen seiner Vertragspartner betrieben werden. Alle vom Mieter genutzten elektrischen Geräte müssen das CE-Konformitätskennzeichen der EU tragen.

7.7 Elektrische Geräte

Die Benutzung von elektrischen Geräten ist - mit Ausnahme von Geräten für die Rundfunkbeitrag gezahlt wird, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Computer und Drucker, Musikgeräte, DVD-Player, Handys, Tisch- und Stehlampen, Fön, elektrische Rasierapparate, Zahnbürsten und Staubsaugern - in WG-Zimmern, untersagt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung und können mit Auflagen gewährt werden. Kühlschränke und Herdplatten usw. sind in WG-Zimmern nicht zulässig. Gleichzeitig untersagt ist die Benutzung von sonstigen feuergefährlichen Geräten. In allen Fällen sind ausschließlich Geräte mit dem GS-Siegel zu verwenden. 

Durch die Gefahr der Überlastung des Stromnetzes in den Wohneinheiten und Appartements kann es zu Bränden kommen, deshalb ist die Benutzung von Heizlüftern, Klimageräten etc. untersagt, ebenso wie die Benutzung von Mikrowellengeräten mit einer Leistung von über 600 Watt. 

Für den Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie die Einrichtung von Telefonanschlüssen muss jede/r Mieter/in selbst Sorge tragen und die entsprechenden Gebühren selbst zahlen.

Das Laden von E-Rollern oder E-Bikes ist im gesamten Bereich des Wohnheims nicht gestattet. Die Missachtung stellt einen Verstoß gegen den Mietvertrag dar und kann die Kündigung nach sich ziehen.

7.8 Gemeinschaftsaufgaben

Die Heimbewohner versehen die Gemeinschaftsaufgaben (z.B. Bar- oder Mülldienst).

7.9  Versicherung

Jedem Bewohner wird empfohlen, eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung gegen evtl. Schadenersatzansprüche abzuschließen, die aus dem Mietvertrag entstehen können.

7.10 Tiere

Im Susanna von Klettenberg Haus ist die Haltung von Haustieren nicht gestattet.

7.11 Krankheit

Infektionskrankheiten und andere ernsthafte Erkrankungen sind unverzüglich der Verwaltung zu melden.

7.12 Hausrecht

Das Hausrecht wird vom Geschäftsführer des Susanna von Klettenberg Hauses und dessen Beauftragten ausgeübt.

7.13 Verstöße gegen Mietvertrag und Hausordnung

Verstöße gegen Mietvertrag oder die Hausordnung können die Kündigung nach sich führen.

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und wird durch die Unterschrift auf dem jeweils gültigen Mietvertrag anerkannt.